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§1684 BGB   
Kindeswohl   

Doppelresidenz angeordnet, Mutter lehnt Betreuungsmodell grundsätzlich ab, ohne zu erkennen, dass es den Kindern objektiv damit bessergeht


Die Eltern zweier Kinder im Kita-Alter (3 / 5 Jahre bei Abschluss des Verfahrens) vereinbarten nach der Trennung einen 14-tägigen Wochenendumgang sowie einen kurzen, zweistündigen Umgang unter der Woche. Der Vater strebte im gerichtlichen Verfahren die Doppelresidenz an.

Im amtsgerichtlichen Verfahren einigten sich die Eltern vorläufi...


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Doppelresidenz wegen Hochstrittigkeit als am wenigsten schädliche Alternative angeordnet


Nach der Trennung der Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung beantragte die Mutter unmittelbar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vater trat dem entgegen. Aufgrund der hochstrittigen Trennungskonstellation wurde durch das Jugendamt ein Krisen-Clearing durchgeführt.

In der Übergangszeit sollte vorläufig ein Nestmodell mit annähernd ...


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Doppelresidenz sorgt für Entlastung der Kinder und mehr zusammenhängende Zeit mit beiden Eltern, kein Vorrecht eines Elternteils


Die Eltern des Kindes hatten sich 2017 getrennt. Der Vater hatte sich dann eine eigene Wohnung im direkten Umfeld gesucht und für die Zeit auch eine einvernehmliche Umgangsregelung in Form eines „erweiterten Umgangs“ (Freitag – Dienstag sowie Montag zu Dienstag in der Folgewoche) verständigt.

Über eine Erweiterung der Kontaktzei...


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Kinder profitieren von unterschiedlichen Erziehungskompetenzen der Eltern, welche eine Bereicherung für Kinder darstellen können.


Die Eltern trennten sich im November 2018 und führten seitdem zahlreiche gerichtliche Verfahren, darunter auch ein beendetes Gewaltschutzverfahren. Im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden zum Umgangs Zwischenvereinbarungen geschlossen, deren Inhalt nicht näher benannt wurde.

Im vorliegenden Verfahren forderte die Mutter, den Umgang le...


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Kein erweiterter Umgang oder Doppelresidenz bei Kommunikations- und Kooperationsunfähigkeit der Eltern


Leitsatz von doppelresidenz.org

 

 

Eine fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern schließt nicht nur eine Doppelresidenz, sondern auch einen (stark) erweiterten Umgang aus.

 

Zur Sachlage

Die Eltern leb...


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Ablehnung einer Doppelresidenz (7:7 Übernachtungen) aus Kindeswohlgründen, wobei eine Umgangsregelung 8:6 Übernachtungen dem Kindeswohl entspricht


Leitsatz von doppelresidenz.org:

Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.




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Keine Rechtsgrundlage für WM, SR auf Vater, Mutter schürt Loyalitätskonflikte


Leitsatz:
1. Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen.
2. Ein paritätisches Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichen...


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